Notartermin beim Immobilienkauf

Bevor die Kaufabwicklung Ihrer Immobilie in Magdeburg, Berlin und Umgebung realisiert werden kann, muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden, um den Eigentümerwechsel rechtskräftig zu vollziehen. Um Ihnen den rechtzeitigen Erhalt aller wichtigen Unterlagen gewährleisten zu können, vereinbaren wir für Sie gerne diesen Termin beim Notar. Zur Terminvereinbarung können Sie auch gern auf unser Notarnetzwerk in Magdeburg und Berlin zurück greifen.
Gerne übernehmen wir auch die Koordinierung beim Notariat. Den Notar für die Kaufabwicklung können Sie selbst bestimmen oder wir empfehlen Ihnen einen kompetenten Notar.
Aufgaben des Notars
Die Aufgabe des Notars ist es, den Kaufvertrag vor Abwicklung des endgültigen Kaufes zu beglaubigen. Dies geschieht durch seine Unterschrift, mit welcher er bestätigt, dass beide Parteien des Kaufvertrages ihre Unterschrift freiwillig getätigt haben. Er bestätigt damit zusätzlich die Echtheit der Unterschriften, sodass sich der Rechtsverkehr später darauf verlassen kann, dass beide Parteien bei dem Termin anwesend waren und sich über alle wichtigen Bedingungen des Vertrages im Klaren sind. Durch dieses Verfahren wird der Vertrag im Anschluss bindend und rechtskräftig.
Ablauf des Notartermins
Der Termin beim Notar in Magdeburg oder Berlin verläuft so, dass zu Beginn der Kaufvertrag in Anwesenheit beider Parteien der Inhalt durch den Notars vorgelesen wird. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass sich beide Parteien darüber im Klaren sind, wovon der Kaufvertrag handelt und welche Konditionen dieser beinhaltet. Nach Lesung des Vertrags unterschreibt erst der eine und dann der andere Vertragspartner. Dies gewährleistet, dass der Notar durch seine Unterschrift, die zum Schluss gesetzt wird, beglaubigen kann, dass beide Parteien aus freien Stücken gehandelt haben und keine der Unterschriften gefälscht wurde.
Auswahl des Notars
Die Auswahl des richtigen Notars darf individuell gestaltet werden. Während ein Notar nur für bestimmte Amtsbezirke ernannt ist und außerhalb dieses Bezirkes nur in Ausnahmefällen agieren darf, haben seine Klienten die freie Wahl. Durch diese Bestimmung wird gewährleistet, dass Klienten den Notar „ihres Vertrauens“ in Magdeburg oder Berlin für die Unterzeichnung ihres Kaufvertrages wählen können.
Dennoch sollte sich jeder Klient darüber im Klaren sein, dass selbst dieser Notar „ihres Vertrauens“ keine Partei ergreifen darf und zu Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet ist.
Falls Sie keinen Notar „ihres Vertrauens“ haben, verhelfen wir Ihnen gerne zu einem Termin mit einem geeigneten Notar für Ihr Anliegen.
Garantierte Neutralität
Beide Vertragsparteien können während des Termins sicher sein, dass keiner der beiden Vertragsparteien vom Notar in irgendeiner Weise bevorzugt wird, denn dieser ist beiden gegenüber zu Neutralität verpflichtet. Selbst bei möglichen Unstimmigkeiten zwischen beiden Vertragspartnern, darf der Notar keine Partei ergreifen. Er darf lediglich Vorschläge zur Lösung des Problems äußern. Dabei hat er zu beachten, dass die Interessen aller Beteiligten vertreten sein müssen. Die Rolle als reiner Vermittler darf dabei jedoch in keinster Weise vom Notar überdehnt werden.
Vorbereitung auf den Notartermin
Sie können sich auf den Termin beim Notar insofern vorbereiten, dass sie Ihren Vertrag im Vorfeld prüfen oder professionell überprüfen lassen. Dies ist möglich, da Ihnen der Kaufvertrag in der Regel schon einige Tage vor dem Notartermin vorliegt. Lesen Sie diesen gut durch, markieren Sie sich unklare Passagen im Vertrag und notieren Sie sich offene Fragen, die Sie Ihrem Vertragspartner oder dem Notar stellen möchten. Durch dieses Verfahren kann sichergestellt werden, dass Sie nicht unwissend zum Notartermin in Magdeburg oder Berlin kommen oder tückische Passagen übersehen haben.
Beim Notarvertrag
Folgende Punkte im Auge halten
Wurden beide Vertragsparteien richtig angegeben?
Liegt der Kaufpreis in der besprochenen Kaufpreishöhe?
Wurden Übergabe- und Zahlungsdatum angegeben?
Sind alle Konditionen so, wie sie im Vorfeld besprochen wurden?
Wurden Eintragungen in Abteilung 2 und 3 des Grundbuchs vorgenommen?
Ist die richtige Höhe zur Belastungsvollmacht angegeben
Passt die Widerrufsfrist vom Darlehen zum Beurkundungstermin?
Vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches Beratungsgespräch in Magdeburg oder Berlin mit einem unserer Mitarbeiter! Sie erreichen uns unter 0391-53161753 oder über unser Kontaktformular.
Überzeugen Sie sich selbst von unseren Erfahrungen und der Leidenschaft als Immobilienmakler.